Förderrichtlinie

Präambel

Der Verein „Förderverein CJD Königswinter“ hat gemäß seiner Satzung die Aufgabe, die Belange der CJD Christophorusschule Königswinter und deren Schülerinnen und Schüler durch Bereitstellung von persönlichen, sachlichen und finanziellen Mitteln zu fördern.

Diese Förderungsrichtlinie konkretisiert diesen satzungsgemäßen Zweck und soll den Antragsstellern bei der Antragstellung von finanziellen Mitteln eine Orientierung sein.

Grundsätzliche Förderungen

Folgende Zwecke werden auf Antrag in einem verkürzten Verfahren genehmigt und gefördert:

  • Klassenfahrten

Der Förderverein sieht es als seine Aufgabe an, dass jede Schülerin und jeder Schüler an den Klassenfahrten teilnehmen kann und sollte. Daher erfolgt grundsätzlich eine Einzelförderung von sozial schwach gestellten Familien. Hierzu stellt die Schulleitung einen anonymisierten Antrag an den Förderverein. Die Förderung kann daneben auch über den Sozialfond gefördert werden.

  • Pädagogische Fahrten

Die zum Schulprofil gehörende religionspädagogische Fahrt nach Vallendar wird pauschal pro Kind bezuschusst.

Weitere pädagogisch (geschichtlich) relevante Fahrten wie z.B. Vogelsang, Verdun etc. werden selbstverständlich gefördert.

Individuelle Förderungen

Folgende Zwecke werden auf Antrag innerhalb des Fördervereinsgremiums beraten und entschieden:

  • Stärkung des Leitbilds der Schule

Besondere Projekte, die einen nachhaltigen Beitrag für das Leitbild der Schule haben

  • Gemeinschaftliche Veranstaltungen

Unter den Schülern und Lehrern gemeinschaftliche Leistungen in der Vorbereitung, Durchführung und nach Ende von Schulfesten (insbesondere Sommerfest, Christophorusmarkt)

Ehrenamtliches Engagement

Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Sachmitten, die sie im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements (Streitschlichter, Sporthelfer, Sanitätsausbildung u.ä.) unterstützen und stärken

  • Stärkung der Arbeitsgemeinschaften – AGs

Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Sachmitten, die sie im Rahmen einer Tätigkeit in (freiwilligen bzw. obligatorischen) Arbeitsgemeinschaften benötigen

  • Gegenstände zur Gemeinschaftsförderung

Fallweise und individuelle Förderung zur Verschönerung und Unterstützung der Schulatmosphäre (Bepflanzung, Gestaltung Mensa, Tischtennisplatte o.ä.)

  • Besondere persönliche Leistungen/ Achievements

Auszeichnung persönlicher Leistungen von Schülerinnen und Schüler (z.B. Büchergutschein zur Prämierung der besten Facharbeiten)

  • Unterstützung der Abschlussklassen

Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussstufe des Gymnasiums (Q1) und der Realschule (10. Klasse) dürfen auf Antrag beim Förderverein durch Verkäufe auf dem Sommerfest und/ oder auf dem Christophorus Markt eigene Einnahmen zur Veranstaltung ihres jeweiligen Abschlussfestes erwirtschaften. Eine automatische, pauschale Bezuschussung der Abschlussfeiern von Real- und Gymnasialklassen findet nicht statt.

  • Jährliche Planung des Förderbudget

Der Förderverein plant zu Beginn eines jeden Schuljahres das Budget für Förderungen gemäß dieser Förderrichtlinie. Für diese Planung benötigt er das Ausgabeverhalten des Vorjahres. Hierzu berichtet die Schulleitung zu Beginn eines neuen Schuljahrs dem Förderverein für seine Förderplanung folgende Finanzausgaben:

  • Selbstlernzentrums (SLZ)

Aufstellung der Ausgaben von Sachmitteln unter Angabe von Ausgabedatum und Ausgabezweck (Sachmittel)

  • Sozialfonds

Aufstellung einer anonymisierten Liste unter Angabe der Anzahl geförderter Familien, Anzahl geförderter Kinder, Ausgabesumme an Eltern

Darin: Übersichtsliste der geförderten Klassenfahrten mit folgenden Angaben: Datum, Fahrtziel, Klasse, Anzahl der geförderten Familien.

  • Antragsverfahren

Der Antrag ist durch die Lehrer schriftlich per Formular an den Förderverein zu stellen.

Die Vorlaufzeit soll mindestens 4 Wochen betragen. Bereits getätigte Ausgaben können nachträglich beim Förderverein nicht beantragt werden.

  • Förderabgrenzungen

Sachmittel, die zur Grundausstattung der Schule gehören (z.B. Fahrradständer) können nicht gefördert werden. Die Planung und Ausrichtung der außerschulischen Veranstaltungen der Abschlussklassen der Real- und Gymnasialklassen können nicht gefördert werden.

Eine pauschale Förderung von Klassenfahrten erfolgt nicht.

Königswinter, den 27.09.2018